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Trauung

Erste Informationen zur Vorbereitung Ihrer kirchlichen Hochzeit

Welches Pfarramt ist zuständig?

Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, bei dem die katholische Braut oder der katholische Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Natürlich können Sie auch jeden anderen Seelsorger, jede andere Seelsorgerin um ein Gespräch bitten.

Terminabsprache

Besprechen Sie den von Ihnen ins Auge gefassten Termin mit dem Seelsorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll. Dies gilt besonders für die Zeit im Frühjahr und im Sommer, weil zu dieser Zeit viele Trauungen stattfinden. Fragen Sie rechtzeitig nach, ob die gewünschte Kirche, Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Zur Anmeldung der Trauung benötigen getaufte Partner einen Taufschein. Katholische Partner brauchen einen Taufschein, der nicht älter als ein halbes Jahr sein darf und Ihnen von Ihrem Taufpfarramt ausgestellt wird (Bei Anforderung einen „Taufschein für die Eheschließung" verlangen, da hier der kirchliche Ledigenstand dokumentiert ist. Bei Fragen hilft Ihnen das Kath. Pfarramt.

Traugespräch

Rechtzeitig vor dem Hochzeitstermin wird sich der Seelsorger mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei füllt der Seelsorger mit Ihnen ein Formular aus, das die Daten aufnimmt, die später in das Ehebuch Ihrer Kirchengemeinde eingetragen werden. Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe - was Ihnen selbst daran wichtig ist und was die Kirche unter dem Sakrament versteht. Natürlich können Sie auch alles zur Sprache bringen, was um die kirchliche Trauung herum zu bedenken ist: Wie der Gottesdienst gestaltet werden kann, Liedauswahl, Trauzeugen, Musik und anderes mehr.

Ehevorbereitung

Durch die vielen Vorbereitungen, die ein Hochzeitsfest mit sich bringt, bleibt oft wenig Zeit für das Gespräch über die Bedeutung der Trauung für die Partnerschaft:

Wie soll unser gemeinsamer Lebensweg aussehen?
Was schätze ich an meiner Partnerin/an meinem Partner?
Welche Rolle spielt der Glaube dabei?
Welchen Inhalt und Sinn hat das Eheversprechen, das wir einander im Gottesdienst geben?
Um diesen Fragen auch im Austausch mit anderen Paaren nachgehen zu können, bietet Ihnen die Kirche Ehevorbereitungsseminare an.

Wir laden Sie herzlich ein, sich für ein solches Angebot Zeit zu nehmen. Die Erfahrungen anderer Paare zeigen, dass sich die Teilnahme für die Partnerschaft lohnt. Über diese Angebote informiert Sie ein Plakat im Schaukasten Ihrer Kirche oder Veranstaltungsheft der Katholischen Erwachsenenbildung, das am Schriftenstand der Kirche ausliegt.

Ebenso finden Sie die Termine der Seminare auch im Internet auf der Homepage der Katholischen Erwachsenenbildung:
http://keb-erzbistum-bamberg.de/veranstaltungen/eheseminare

Kann man Traugottesdienste selbst mitgestalten?

Dies ist nicht nur möglich, sondern sehr erwünscht. Die Lesung und das Evangelium, Musik und eventueller Gesang können die Brautpaare in Absprache mit dem trauenden Pfarrer oder Diakon aussuchen. Anregungen finden Sie auch im neuen Gotteslob unter Nr. 604 (altes Gotteslob Nr. 72/73).

Kann man auch ökumenisch heiraten?

Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen zu heiraten. Wenn die "gemeinsame kirchliche Trauung", die manchmal als "ökumenische Trauung" bezeichnet wird, in der katholischen Kirche stattfindet, nimmt der katholische Geistliche das Eheversprechen entgegen. Wenn Sie in einer evangelischen Kirche heiraten, nimmt der evangelische Pfarrer die Konsenserklärung entgegen. Der katholische Partner braucht eine Dispens (eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform), die das zuständige Pfarramt einholt.

Wenn der Partner nicht christlich getauft ist oder gar nicht an Gott glaubt?

Auch eine Eheschließung mit einem nichtgetauften Partner oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Der Seelsorger achtet dann darauf, dass der nichtgetaufte Partner bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die seinem Gewissen und seiner Religion oder seiner Überzeugung widersprechen.

Und wenn der Partner oder beide schon einmal verheiratet waren?

In diesem Falle muss erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher Sicht gültig ist oder nicht. Dies muss in einem individuellen Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehenichtigkeitsprozess angestrebt werden.

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.